Preisgünstigen Wohnraum erhalten damit Wohnen in Kriens auch weiterhin bezahlbar bleibt.
Gestützt auf §38 des Gemeindegesetzes beantragen die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Kriens in Form der Anregung mit folgendem Wortlaut den Erhalt des preisgünstigen Wohnraums in Kriens:
«Der Stadtrat unterstellt die Stadt Kriens dem kantonalen Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (SRL Nr. 898).»
Am 1. Juni 2023 standen in Kriens 88 Wohnungen von insgesamt 14’474 Wohnungen leer. Das entspricht einer Leerwohnungsziffer von 0,6 Prozent- weit unter dem schweizerischen Schnitt
Seit 2018 wurden in Kriens mehr als 1000 Wohnungen neu erstellt. Trotzdem herrschte bereits ab 2021 wieder Wohnungsknappheit und die Mieten steigen weiter an – zusätzlich zum Neubau von Wohnungen braucht es einen Schutz bestehender günstiger Wohnungen.
Mit der Erhöhung des Referenzzinssatzes steigen die Mieten auch in Kriens kontinuierlich an. Hinzu kommt der Abriss ganzer Wohngebäude oder Luxussanierungen, die preisgünstige Wohnungen zum Verschwinden bringen. Es gibt in Kriens immer weniger preisgünstige Wohnungen welche für Familien, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen noch zahlbar sind.
Mit dem kantonalen Gesetz über den Erhalt von Wohnraum WEG (SRL Nr. 898) können Gemeinde und Städte wie Kriens im Kanton Luzern den preisgünstigen Wohnraum schützen und erhalten. Dazu müssen sie sich mit einem politischen Beschluss diesem Gesetz unterstellen und sind ab dann befugt, Massnahmen zu Schutz und Erhalt des preisgünstigen Wohnraums zu ergreifen.
In Kriens herrscht Wohnungsnot, die Mieten steigen wegen dem Referenzzinssatz sowie Sanierungen und der Anteil an preisgünstigem Wohnraum sinkt. Mit Ihrer Unterschrift zur Initiative geben Sie der Politik in Kriens ein klares Signal, dass die Stadt Kriens wieder aktiv Wohnungspolitik betreibt und den preisgünstigen Wohnraum konsequent und nachhaltig schützt.
Zur Medienmitteilung.